Allgemeine Geschäftsbedingungen der STILLUNDLAUT GMBH für Kaufverträge
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge der STILLUNDLAUT GMBH.
Allein von beiden Seiten akzeptierte einzelvertragliche Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers haben für Geschäfte mit der STILLUNDLAUT GMBH (im Folgenden auch „STILLUNDLAUT“) keine Gültigkeit, wenn die STILLUNDLAUT GMBH deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch den Besteller ist unbeachtlich.
(3) Die Lieferung des Professional Programms erfolgt ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die Vertragsparteien sind keine Verbraucher und nehmen regelmäßig am Geschäftsbetrieb teil. Ausschließlich klarstellend wird festgehalten, dass auch Freiberufler Unternehmer in diesem Sinne sind. Die Lieferung des Home Programms erfolgt an Verbraucher.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle von STILLUNDLAUT unterbreiteten Angebote gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt entweder durch (ggfs. digitale) Unterschrift und Rücksendung des Vertrages durch den Kunden, mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch STILLUNDLAUT oder durch Annahme von ausgelieferter Ware bzw. erbrachter Leistung zustande. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht mindestens in Textform (Fax, E-Mail) bestätigt werden. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages können nur schriftlich (mindestens Textform) vereinbart werden. Das Liefer- und Servicepersonal der STILLUNDLAUT GMBH ist nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für STILLUNDLAUT GMBH abzugeben sowie Bargeld zur Erfüllung der Vertragspflichten anzunehmen oder auszubezahlen.
(3) Im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung werden Bestellungen und Aufträge per Fax oder E-Mail stets als verbindlich betrachtet. Der Geschäftskunde verzichtet insofern auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt durch Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Leistung.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, sobald sie dem Besteller für jede Bestellung schriftlich (mindestens Textform) mitgeteilt wurden. Wenn eine Frist in Tagen bemessen ist, sind damit Arbeitstage gemeint. Der Beginn der von STILLUNDLAUT angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(2) Die Frist gilt als eingehalten:
− bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung
innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt wurde;
− bei der Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der
vereinbarten Frist erfolgt ist. Montagen erfolgen nur innerhalb von
Deutschland.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. gem. § 4 dieser AGB), so ist STILLUNDLAUT berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager. Sollten nicht alle Teile einer Bestellung sofort geliefert werden können, ist STILLUNDLAUT berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen.
(5) Umstände, welche STILLUNDLAUT die rechtzeitige Lieferung verkaufter oder bestellter Ware ganz oder teilweise unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, auch wenn diese im Bereich Dritter auftreten, Lieferverzug Dritter, Pandemie-Ereignisse) entbinden diese für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung. STILLUNDLAUT GMBH ist dann zur späteren Lieferung berechtigt.
(6) Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 3 Monaten steht beiden Seiten jeweils das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
(7) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers – Aufstellung und Montage
(1) Zur Durchführung verpflichtet sich der Besteller, auf seine Kosten Folgendes bereitzustellen:
− Strom und (bei leitungsgebundenen Geräten) Wasser einschließlich der
erforderlichen Anschlüsse, Heizung und allgemeine Beleuchtung
− Schutzkleidung und Schutzvorschriften, die infolge der Eigenart der
Montagestelle erforderlich und für STILLUNDLAUT nicht branchenüblich sind.
Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die
Lage verdeckt liegender Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnlicher Anlagen
sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu
stellen.
(2) Sind für die Aufstellung und Montage des Gerätes Veränderungen am Inventar oder an den Geschäftsräumen notwendig, so werden diese nach vorheriger Absprache mit dem Besteller durch STILLUNDLAUT GMBH durchgeführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus keine Rückbauverpflichtung der STILLUNDLAUT GMBH gründet.
(3) STILLUNDLAUT haftet für Schäden, die von ihren Mitarbeitern in Ausführung oder aus Anlass ihrer Montage- bzw. Montageüberwachungstätigkeit verursacht werden, ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der für Montage geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller hat seine Schadensminderungspflicht zu beachten, auch durch Hinweis auf Risiken während der Montage.
§ 5 Erfüllungsort und Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Vertragsgegenstand aufgestellt wird. Sollte der Aufstellort eines Kaufgerätes außerhalb von Deutschland liegen, so ist Erfüllungsort der Hauptsitz der STILLUNDLAUT GMBH. Für Versandartikel gilt als Erfüllungsort der Sitz der STILLUNDLAUT GMBH.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Besteller über:
− bei Leistung ohne Aufstellung und Montage, sobald die Lieferung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist. Erfolgt nach erklärter
Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Bestellers nicht, so geht die
Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
− bei Lieferung mit Aufstellung und Montage am Tage der Übernahme im eigenen
Betrieb/Ort des Bestellers.
(3) Sofern die Versandart nicht vorgegeben wird, steht diese im Ermessen der STILLUNDLAUT. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich STILLUNDLAUTs Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist STILLUNDLAUT berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Anfahrtskosten, Technikerkosten) zu verlangen. STILLUNDLAUT ist berechtigt, hierfür eine der Höhe nach angemessener Pauschale in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche der STILLUNDLAUT bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass der STILLUNDLAUT kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise der STILLUNDLAUT GMBH werden in EURO fakturiert zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sie verstehen sich ab Lager, zuzüglich Versandkosten (Verpackung und Porto).
(2) Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Rechnungen der STILLUNDLAUT GMBH sind ohne Abzüge, z.B. Skonti, zahlbar, sofern nicht ausdrücklich Zahlungsziele eingeräumt worden sind.
(3) Mit dem Tage der Fälligkeit kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu leisten, derzeit gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Die STILLUNDLAUT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(4) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein rechtskräftig festgestellter Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der STILLUNDLAUT auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so ist die STILLUNDLAUT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
(6) STILLUNDLAUT GMBH ist im Falle von Erhöhungen der Bezugspreise und/oder Betriebskosten zur Preisanpassung berechtigt. Die jeweilige Preisanpassung wird einen Monat nach Zugang der neuen Preisliste beim Besteller verbindlich.
(7) Ab dem Zeitpunkt der Installation werden die Geräte- und Installationskosten berechnet. Bestellungen von Zubehör werden vor Lieferung berechnet. Die Rechnungstellung erfolgt digital. Für den Versand von papierhaften Rechnungen entsteht eine Gebühr von 2,50 EUR. Die Rechnungslegung per Kundenportal bedarf einer individuellen Vereinbarung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) STILLUNDLAUT GMBH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen an den Besteller bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung ihm gegenüber bestehenden Forderungen vor. STILLUNDLAUT GMBH ist berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet, derartige Lieferungen pfleglich zu behandeln. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat STILLUNDLAUT unverzüglich zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware erfolgen.
(3) Der Käufer (bei geleaster Ware in dem Fall der Leasinggeber) ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe aller offenen Forderungen an die STILLUNDLAUT GMBH ab und teilt auf Verlangen die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben mit. Die Berechtigung der STILLUNDLAUT GMBH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. STILLUNDLAUT GMBH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter das Eigentumsrecht der STILLUNDLAUT GMBH bestehen, so erwirbt STILLUNDLAUT GMBH Miteigentum im Verhältnis des objektiven Rechnungswertes der Ware. Erlischt das Eigentum der STILLUNDLAUT GMBH durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Besteller an STILLUNDLAUT GMBH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der gelieferten Ware und verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für STILLUNDLAUT GMBH.
(5) Sofern STILLUNDLAUT GMBH interessierten Geschäftskunden die Möglichkeit bietet, ihre Geräte vor Ort für einen vereinbarten Zeitraum zu testen, müssen die Geräte, die im Eigentum der STILLUNDLAUT GMBH verbleiben, nach Ablauf dieses Zeitraums an STILLUNDLAUT herausgegeben werden. Der Besteller ist verpflichtet, im Fall ihn betreffender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einer Unternehmensinsolvenz in der Testphase STILLUNDLAUT GMBH umgehend zu informieren und vollstreckende Gläubiger über die Eigentumsverhältnisse zu informieren.
§ 8 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten normalen Beschaffenheit und Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Instandsetzung oder Änderung, auch durch Dritte. Die hygienische Instandhaltung des Kaufgegenstandes obliegt dem Käufer.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder durch die STILLUNDLAUT GMBH (insbesondere in Katalogen oder Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt die STILLUNDLAUT jedoch keine Haftung.
(4) Die STILLUNDLAUT GMBH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(5) Der Käufer hat der STILLUNDLAUT GMBH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die STILLUNDLAUT GMBH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die STILLUNDLAUT GMBH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die STILLUNDLAUT GMBH vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Vor etwaiger Rücksendung gelieferter Waren ist die Zustimmung der STILLUNDLAUT GMBH einzuholen.
(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(8) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die STILLUNDLAUT GMBH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet die STILLUNDLAUT GMBH - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STILLUNDLAUT GMBH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die STILLUNDLAUT GMBH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn STILLUNDLAUT die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 10 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert. Details zu den Datenschutzrichtlinien der STILLUNDLAUT GMBH können der Homepage des Unternehmens entnommen werden.
§ 13 Geltendes Recht, Gerichtsstand, sonstiges
(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen der STILLUNDLAUT GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der STILLUNDLAUT GMBH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die STILLUNDLAUT GMBH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesem Vertrag bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Auch die Wirksamkeit des Vertrages selbst steht damit nicht in Frage. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt.