Die drei Modelle beantworten drei verschiedene Fragen. Bei der Miete geht es darum, wer die Arbeit macht: Wartung, Filterwechsel und Hygienenachweis liegen beim Anbieter. Beim Leasing geht es um Eigentum und Bilanz, die Wartung ist häufig nicht enthalten. Beim Kauf geht es darum, ob Ihr Budget investiv ist. Für die Gastronomie kommt eine Frage dazu, die in keinem Finanzierungsvergleich steht: Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Betrieb übergeben, verpachtet oder saisonal geschlossen wird.
Die drei Modelle nebeneinander
| Miete | Leasing | Kauf | |
|---|---|---|---|
| Eigentümer | Anbieter | Leasinggeber | Sie |
| Bilanz | bilanzneutral | in der Regel bilanzneutral | Anlagevermögen |
| Steuerlich | Rate als Betriebsausgabe | Rate als Betriebsausgabe | Abschreibung über die Nutzungsdauer |
| Laufzeit | Mindestmietzeit | 24 bis 60 Monate | keine |
| Wartung und Filter | in der Regel enthalten | häufig nicht enthalten | Ihre Sache |
| Vertragsende | Rückgabe | Rückgabe oder Kauf, teils mit Schlussrate | Gerät bleibt |
| Passt für | schwankenden Bedarf, Service aus einer Hand | feste Planung mit Eigentumsabsicht | dauerhaften Standort, eigene Technikorganisation |
Miete
Sie zahlen eine Rate an den Anbieter, das Gerät bleibt sein Eigentum. Für Wartung, Reparatur und Austausch ist in der Regel er zuständig. Der Vorteil in der Gastronomie liegt weniger im Geld als in der Zuständigkeit.
Tafelwasseranlagen sind Schankanlagen, die Reinigung ist dokumentationspflichtig. Im Mietmodell liegt dieser Nachweis beim Anbieter, und im laufenden Betrieb muss niemand daran denken. Der Nachteil: Die Rate läuft weiter, auch wenn im Januar drei Wochen geschlossen ist.
Und am Ende gehört Ihnen nichts.
Leasing
Beim Leasing bleibt das Gerät während der Laufzeit Eigentum des Leasinggebers, Sie erwerben ein Nutzungsrecht. Üblich sind 24 bis 60 Monate. Zwei Varianten sind zu unterscheiden: Vollamortisation.
Die Raten decken die Kosten des Leasinggebers vollständig ab. Am Ende steht keine hohe Schlussrate. Teilamortisation.
Die Raten sind niedriger, dafür steht am Ende eine erhebliche Schlussrate, wenn Sie das Gerät übernehmen wollen. Der teuerste Irrtum beim Leasing ist die Wartung. Sie ist häufig nicht enthalten.
Wer eine Leasingrate mit einer All-in-Mietrate vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Leistungen und wundert sich später über Rechnungen für Filterwechsel, Desinfektion und Reparaturen. Dazu kommt: Ein Leasingvertrag läuft meist über eine Leasinggesellschaft, also über einen Dritten. Das bedeutet eine Bonitätsprüfung.
Junge und saisonale Betriebe bekommen dort auch mal eine Absage.
Kauf
Das Gerät geht in Ihr Anlagevermögen und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Welche Nutzungsdauer gilt, klärt Ihr Steuerberater. Kauf lohnt bei dauerhaftem Standort und langer Nutzung.
Voraussetzung ist, dass jemand im Haus Wartung, Filterintervalle und den Hygienenachweis organisiert. Wer das nicht besetzt, spart am Gerätepreis und zahlt es an anderer Stelle.
Mietkauf: das vierte Modell, das oft übersehen wird
Mietkauf klingt wie Leasing und funktioniert anders. Der Unterschied liegt beim wirtschaftlichen Eigentum. Beim Leasing bleibt das Gerät wirtschaftlich beim Leasinggeber und steht in dessen Bilanz.
Beim Mietkauf haben Sie von Beginn an das wirtschaftliche Eigentum, das Gerät steht in Ihrer Bilanz, und Sie schreiben es ab. Am Ende der Laufzeit geht das rechtliche Eigentum automatisch auf Sie über, ohne dass jemand zustimmen muss. Zwei Punkte sind dabei wichtig: Steuerlich ist beim Mietkauf nur der Zinsanteil der Rate sofort abzugsfähig, dafür kommt die Abschreibung dazu.
Beim Leasing ist die volle Rate Betriebsausgabe. Bei der Umsatzsteuer wird es beim Mietkauf gleich zu Vertragsbeginn unangenehm: Sie wird auf einen Schlag fällig, nicht verteilt über die Laufzeit. Für einen Betrieb mit knapper Liquidität kann das den Vorteil der Ratenzahlung auffressen.
Für die Gastronomie heißt das: Mietkauf passt, wenn Sie das Gerät am Ende sicher behalten wollen und die Vorsteuer zügig ziehen können. Andernfalls ist Leasing die ruhigere Variante.
Fünf Fragen, die in der Gastronomie den Ausschlag geben
- Wie lange läuft Ihr Pachtvertrag? Ein Leasingvertrag über 60 Monate in einem Objekt mit drei Jahren Restlaufzeit ist ein Problem, das erst am Umzugstag sichtbar wird. Die Laufzeit des Gerätevertrags sollte die Laufzeit des Mietverhältnisses nicht überschreiten.
- Planen Sie eine Übergabe oder einen Verkauf? Ein gekauftes Gerät geht mit dem Inventar über. Ein Leasingvertrag muss übernommen werden, und dafür braucht der Nachfolger die Zustimmung der Leasinggesellschaft. Ein Mietvertrag lässt sich meist unkomplizierter beenden.
- Arbeiten Sie saisonal? Bei mehrmonatiger Schließung laufen Leasing- und Mietraten weiter. Fragen Sie ausdrücklich nach Regelungen für Betriebsruhe, bevor Sie unterschreiben.
- Wer macht die Hygiene? In einem Betrieb mit fester Haustechnik ist der Kauf sinnvoll. In einem Restaurant mit zwölf Mitarbeitenden und wechselndem Personal gehört diese Aufgabe nach außen.
- Haben Sie einen oder mehrere Standorte? Bei mehreren Häusern zählt weniger die einzelne Rate als die Frage, ob ein Vertrag alle Standorte abdeckt und wie die Reaktionszeiten geregelt sind.
Der häufigste Fehler beim Vergleich
Drei Angebote mit drei Monatsraten sehen vergleichbar aus und sind es fast nie. Prüfen Sie bei jedem Angebot dieselben sieben Punkte:
- Sind Lieferung und Installation enthalten?
- Sind Filterwechsel enthalten, unbegrenzt oder nach Menge gedeckelt?
- Ist die CO₂-Versorgung enthalten, und wie läuft der Flaschentausch?
- Ist die Wartung enthalten, und wird der Hygienenachweis geführt?
- Welche Reaktionszeit gilt bei einem Ausfall, und gibt es ein Ersatzgerät?
- Wie lang sind Laufzeit und Kündigungsfrist?
- Beim Leasing: Voll- oder Teilamortisation, und wie hoch ist die Schlussrate?
Erst wenn diese sieben Punkte bei allen Angeboten gleich beantwortet sind, sagt die Monatsrate etwas aus.
Was sich 2026 an der Ausgangslage geändert hat
Zwei Entwicklungen wirken gegenläufig auf diese Entscheidung. Die Mehrwertsteuer auf Speisen ist zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent gesunken. Das entlastet die Liquidität und macht einen Kauf für manche Betriebe leichter finanzierbar.
Gleichzeitig liegt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Jede Aufgabe, die intern erledigt wird, wird damit teurer, auch Wartung und Reinigung. Das spricht für Modelle, bei denen diese Arbeit beim Anbieter liegt. Welcher Effekt bei Ihnen überwiegt, hängt daran, ob Ihr Engpass eher Kapital oder eher Personal ist.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Leasing?
Bei der Miete ist der Anbieter Eigentümer und in der Regel für Wartung und Reparatur zuständig. Beim Leasing gehört das Gerät dem Leasinggeber, die Wartung ist häufig nicht enthalten, und am Ende steht oft eine Kaufoption.
Wie lange läuft ein Leasingvertrag für einen Wasserspender?
Üblich sind 24 bis 60 Monate. Bei Teilamortisation kommt am Ende eine Schlussrate dazu.
Ist Leasing bilanzneutral?
In der Regel ja, das Gerät bleibt beim Leasinggeber. Die Rate ist Betriebsausgabe. Die Einordnung im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.
Was passiert bei einer Betriebsübergabe?
Ein Leasingvertrag muss vom Nachfolger übernommen werden, mit Zustimmung der Leasinggesellschaft. Miete und Kauf sind meist einfacher zu regeln.
Bieten Sie alle Modelle an?
Ja, Miete, Leasing, Mietkauf und Kauf. Welches im Einzelfall passt, klären wir vor dem Angebot.
Welches Modell passt für Saisonbetriebe?
Meist die Miete, weil sie kürzere Bindungen erlaubt. Klären Sie vorher, wie Betriebsruhe im Vertrag behandelt wird.
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